Anmeldung bei der Stadt
In Deutschland besteht eine Meldepflicht für alle Personen, die eine Wohnung beziehen. Innerhalb von zwei Wochen nach Einreise oder Umzug müssen Sie sich und alle miteingereisten Familienmitglieder im Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) Ihres Wohnbezirks anmelden. Im Einwohnermeldeamt erhalten Sie:
- Meldebescheinigung: Diese benötigen Sie zum Beispiel für die Verlängerung Ihres Visums und für die Eröffnung eines Bankkontos.
- Steueridentifikationsnummer: Sie benötigen die Steueridentifikationsnummer, wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität haben und Gehalt beziehen.
- Polizeiliches Führungszeugnis: Sie benötigen das Führungszeugnis, wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität eingehen. Für die Beantragung brauchen Sie den Namen und die Postanschrift Ihres Lehrstuhls/Instituts an der RUB. Kosten: 13 Euro
In Bochum
Zur Anmeldung bei Ihrem Einwohnermeldeamt benötigen Sie:
- Wohnungsgeberbestätigung
- Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument
- für Kinder: Geburtsurkunde in deutscher Übersetzung
- für Ehepaare: Original Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung (nach ISO 9)
Ummelden / Abmelden
Falls Sie während Ihres Aufenthaltes die Wohnung wechseln, müssen Sie sich bei dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden, das heißt Ihre neue Adresse registrieren lassen.
Hierfür benötigen Sie die Wohnungsgeberbestätigung.
Wenn Sie Deutschland am Ende Ihres Forschungsaufenthaltes wieder verlassen, müssen Sie sich im Einwohnermeldeamt abmelden.
Hierfür benötigen Sie das ausgefüllte Abmeldeformular.
Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 6 unseres Handbuchs:
Handbuch für internationale Gastwissenschaftler*innen (PDF)
(9.6 MB)