Krankenversicherung
Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, müssen Sie krankversichert sein.
Ohne Nachweis einer Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert werden.
Auch für die Verlängerung des Visums ist ein Versicherungsnachweis notwendig.
Je nach Aufenthaltszweck und Alter der/des Studierenden gelten unterschiedliche Bedingungen:
EU-Angehörige
EU/EWR Studierende (Island, Liechtenstein, Norwegen; Schweiz) bis zum 30. Geburtstag oder bis zum 14. Fachsemester können ihre gesetzliche Krankenversicherung mit der European Health Insurance Card (EHIC) der Krankenkasse ihres Herkunftslandes in Deutschland anerkennen lassen.
Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, müssen Sie eine Bestätigung dieser Krankenkasse vorlegen.
Wenn Sie in Ihrem Heimatland nicht krankenversichert sind, müssen Sie sich in Deutschland krankenversichern!
Für Studierende aus allen anderen Staaten
Krankenversicherung für Studierende aus nicht- EU/ EWR- Staaten bis zum 30. Geburtstag oder bis zum 14. Fachsemester:
Sie müssen sich in Deutschland versichern!
Wenn Sie sich für eine private Versicherung entscheiden, benötigen Sie eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung.
Es besteht in Deutschland die Möglichkeit, sich privat oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Gesetzliche Kassen bieten oft günstigere Tarife für Studenten an.
Ab dem 30. Geburtstag können sich Studierende aus allen Staaten (auch EU und EWR) nur noch bei einer privaten Krankenkasse versichern!

