Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

Teilnahmevoraussetzungen
- an der RUB vollimmatrikulierte Studierende ab dem 3. Semester
- keine bisherige Teilnahme im Bereich ERASMUS-Studium

Aufenthaltsdauer an einer Partnerhochschule
Sie beträgt an der Gasthochschule mindestens 3, höchstens 12 Monate (je nach Abkommen).

Austauschplätze
Je nach Abkommen der Fakultät/Institute stehen Austauschplätze an verschiedenen europäischen Hochschulen zur Verfügung (s. rechts unter ANGEKLICKT). Ansprechpartner für die Plätze sind die sog. ERASMUS-Fachkoordinatoren in den Fachbereichen. Über diese läuft auch die Bewerbung und Auswahl.

Zulassung/Studiengebührenfreiheit an der Gasthochschule
Die Zulassungsbedingungen an der Gasthochschule sind durch vorher getroffene Abkommen unter den Universitäten erleichtert. Das bedeutet u.a., dass auf Sprachtests (zumeist) verzichtet und die Bürokratie des Bewerbungsverfahrens vereinfacht wird. Es werden keine Studiengebühren erhoben.

Organisatorische Unterstützung
Durch die ERASMUS-Fachkoordinatoren und die International Offices wird an der Heimat- sowie an der Gasthochschule organisatorische Unterstützung gewährt (u.a. bei der Wohnungssuche sowie der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung des Auslandsstudiums).

Anerkennung
Die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen wird zwischen Heimat- und Gasthochschule vereinbart und von den jeweiligen ERASMUS-Fachkoordinatoren und/oder Prüfungsämtern vorgenommen.

Sprachkurse/Einführungstage
Meistens bieten die ausländischen Universitäten Einführungstage und Sprachkurse für ERASMUS-bzw. Austausch-Studierende an.

Mobilitätsstipendium
ERASMUS-Studierende erhalten von Ihrer Heimathochschule einen finanziellen Zuschuss für den Auslandsaufenthalt. Dieser Zuschuss soll die Extrakosten decken, die durch einen Auslandsaufenthalt entstehen. Die Höhe des Zuschusses wird jährlich neu berechnet und beträgt an der Ruhr-Universität Bochum idR zwischen 150 und 200 Euro pro Monat.

Versicherungen
Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich für das Ausland extra versichern müssen. Über eine Auslandskrankenversicherung informieren Sie sich am besten zunächst bei Ihrer Krankenkasse.

Extraförderung für Studierende mit Kind(ern), behinderte Studierende etc.
Studierende mit Kindern, mit Behinderungen u.ä. können zusätzliche Mittel beantragen.


Organisation eines ERASMUS-Studienaufenthaltes


Angeklickt

Ansprechpartnerinnen

Veronika Fuckel



Uta Baier


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