ERASMUS-Praktika
Seit Herbst 2007 können über das ERASMUS-Mobilitätsprogramm der EU auch selbstorganisierte Praktika im europäischen Ausland finanziell bezuschusst werden. Die Stipendienhöhe liegt momentan bei 300,- € / Monat (im akademischen Jahr 2011/12). Die genaue Stipendienhöhe kann je nach Anzahl der Bewerber pro Jahr und der Höhe der Praktikumsvergütung variieren.
Förderfähige Länder
Dazu gehören alle EU-Länder, Island, Kroatien, die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei sowie alle zu diesen Ländern gehörenden überseeischen Gebiete (Details siehe Liste).
Bewerbungsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind auch Studierende, die bereits ein Stipendium für ein ERASMUS-Studienaufenthalt an einer ERASMUS-Partnerhochschule erhalten haben.
Ablauf der Bewerbung und der Stipendienvergabe
Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens einen Monat vor Beginn des Praktikums im International Office eingereicht werden.
Es ist ratsam, sich bereits vor der Bewerbung um das Stipendium mit dem International Office in Verbindung zu setzen, um die nächsten Schritte abzusprechen.
Details zum Verlauf der Bewerbung und zur Stipendienvergabe finden Sie hier:
Bewerbungsablauf
(121.5 kB)
Einschränkungen bei der Stipendienvergabe
Die ERASMUS-Praktikastipendien können im Verlauf des gesamten Studiums nur einmal vergeben werden.
Um Überschneidungen zu anderen Förderprogrammen (wie dem Carlo-Schmid-Programm) zu vermeiden, sind Auslandspraktika in folgenden Einrichtungen von der Förderung durch ERASMUS ausgeschlossen:
- Europäische Institutionen und Einrichtungen
- Einrichtungen und Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme (EU-Programme) verwalten
- Nationale diplomatische Vertretungen (Botschaften usw.) des Herkunftslandes des Studierenden im Gastland
Die Stipendien können nur im Rahmen der uns vom DAAD jährlich zur Verfügung gestellten Stipendiensummen vergeben werden. Eine frühzeitige Bewerbung erhöht also unter Umständen Ihre Chancen auf ein Auslandspraktikumsstipendium. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung durch das ERASMUS-Programm besteht jedoch nicht und kann daher nicht gegenüber der Ruhr-Universität Bochum geltend gemacht werden.
Versicherungen
Bitte achten Sie darauf sich ausreichend zu versichern. Über die Auslandskrankenversicherung informieren Sie sich am besten bei Ihrer Krankenkasse.

